MMP Experten-Blog:
Wie wirksam sind die Corona-Überbrückungshilfen? Von Dr. Jörg Althans

30. November 2020


Corona-Soforthilfe, Überbrückungshilfe 1/2/3, November-Hilfe, Dezember-Hilfe, Neustart-Hilfe. Quasi täglich wechselnde FAQ’s und dann noch je Bundesland (Hoch lebe der Föderalismus). Wer den Überblick behalten will, hat reichlich zu tun. Aber der Reihe nach.

Corona-Soforthilfe war ein extrem unbürokratisches Füllhorn, dass über jedem in kürzester Zeit ausgeschüttet wurde, der in 10 Minuten einen Online-Antrag gestellt hat. Mitnahmeeffekte und Subventionsbetrug übelster Sorte waren vorprogrammiert. Solo-Selbständige blieben auf der Strecke. Bis heute gibt es tlw. (z.B. NRW) keine verbindlichen Kriterien für eine Rückzahlung, d.h. dieses Damokles-Schwert schwebt weiter über vielen Unternehmen. Coronahilfe 1-2 war und ist ein bürokratisches und kompliziertes Ungetüm, dessen Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Ich bin mir sicher, dass sich der Großteil meiner Kollegen diese Arbeit trotz des möglichen Mehrumsatzes gerne erspart hätte. Daneben bleiben auch hier Solo-Selbständige ohne entsprechende betrieblichen Fixkosten unberücksichtigt; zudem wird es auch hier für viele Unternehmen noch Überraschungen in Form von Rückzahlungen geben.

And by the way: Coronahilfe 3 (läuft ab 01/2021) wird hier keine strukturelle Verbesserung bringen. November- und vermutlich auch Dezember-Hilfe geht grds. für die betroffenen Betriebe (Zwangsschließung) in die korrekte Richtung, aber müssen es denn gleich 75% der Umsätze sein, die ersetzt werden. Nach meiner Erfahrung haben etliche der besonders betroffenen Branchen (Gastronomie, Hotel) einen Wareneinsatz, der deutlich über 25% liegt. Man kann es dabei grds. keinem Unternehmer verübeln, wenn er dieses Geschenk annimmt und sich für den Rest des Jahres keine weiterführenden Gedanken macht.

Bei allem Verständnis für die absolut neue und besondere Situation kann man von einer Bundesregierung erwarten, dass sie nach ca. 9 Monaten Vorlaufzeit so langsam durchdachtere Modelle auf den „Markt“ bringt, die tatsächlich den Unternehmen helfen, deren Geschäftsmodell grds. konkurrenzfähig ist und die durch die Pandemie in eine temporäre Notlage geraten sind.

Warum also nicht ausschließlich unbürokratische Liquiditätshilfen (unverzinslich) auf Kreditbasis, die nach der Pandemie mittels aussagekräftiger Kriterien (BWA, Jahresabschluss etc.) beurteilt und ggfls. in einen Zuschuss umgewandelt werden. Man kann relativ sicher sein, dass diese nur von Unternehmen beansprucht werden, die an die Zukunft ihres Unternehmens glauben und sich entsprechend positionieren.

Ich bin mir definitiv nicht sicher, wie lange die staatliche „Flickschusterei“ noch funktioniert, aber dieses Problem ist ja auch im Steuerrecht nicht wirklich neu.